Ein Datenschutzbeauftragter soll kontrollieren und sicherstellen, dass die DSGVO korrekt umgesetzt wird, und die personenbezogenen Daten gewahrt und gesichert werden. Er kontrolliert die Sicherung, die Erstellung der notwendigen Protokolle und die Routine der Ablage und Löschung.
Ziel ist es, durch Beratung und Überwachung einen wirksamen Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Um diese Kontrolle zu gewährleisten, unterliegt er bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben keine Anweisungen.
Als Unterrichtung bezeichnet man die Bereitstellung von Informationen über Datenschutzverpflichtungen, die Beratung umfasst den Einsatz bei der Lösung spezifischer Probleme. Beide Aufgabengebiete bestehen gegenüber dem Verantwortlichen wie auch seinen Mitarbeitern.
Als Außenstelle der Aufsichtsbehörde muss der Datenschutzbeauftragte sozusagen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Unternehmen „im Auge behalten”.
KA Data Protection hilft Unternehmen bei der Einhaltung der komplexen Datenschutzrichtlinien. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir datenschutzkonforme Geschäftsprozesse. Dazu entwickeln wir ohne unnötigen Mehraufwand Lösungen, mit denen Sie Ihre Ziele unter Einhaltung aller Datenschutzanforderungen effizient erreichen.
Aufgrund der Erfahrungen in Datenschutzprojekten, ob als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd) oder zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV Süd), wird die Umsetzung der DSGVO-Anforderungen mit dem nötigen Sach- und Fachverstand begleitet.
Profitieren sie von unserem Know-how in der praktischen Umsetzung kundenspezifischer Anforderungen.
Welche Gründe sprechen für die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten?