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Datenschutz?

DSGVO?

Die Einführung der DSGVO wurde und wird kontrovers diskutiert. Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Unternehmen (Verantwortliche) die Vorgaben der DSGVO umsetzen müssen – und das aus gutem Grund. In Zeiten von Cloud Computing und Big Data müssen die personenbezogenen Daten entsprechend geschützt werden, um ein Missbrauch zu verhindern.  Wenn selbst die Politik erkannt hat, dass Daten das neue Erdöl sind, lässt sich ermessen, wie wertvoll und auch wie gefährdet personenbezogene Daten sein können.  Um hier europaweit einheitliche Gesetze im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen, wurde die Datenschutz-Grundverordnung erlassen.

DSGVO

Und wer ist da in der Pflicht?

Unternehmer und Unternehmen!

Ein Unternehmen (Verantwortlicher), welches personenbezogene Daten verarbeitet, ist für die Einhaltung der Grundrechte und Grundfreiheiten der Personen verantwortlich. Jede nicht rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten führt zu Einschränkungen der Grundrechte und Grundfreiheiten dieser Personen und wird mit einem Bußgeld belegt. 

Dieser „Schutz der personenbezogenen Daten“ ist in Artikel 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in Artikel 16 Abs.1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) verankert.

 

Verhindern Sie Bußgelder!

Fahrlässige oder grob fahrlässige Verletzungen des
Datenschutzes können und werden empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Dabei ist die Umsetzung und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben nur ein kleiner Lernprozess, der hohe Bußgeldanordnungen und Strafzahlungen verhindern kann.